10.07.2026
Wärmepumpen-Prüfpflicht nach § 60a GEG
Seit 2024 gilt § 60a GEG: Wärmepumpen in Gebäuden ab 6 Wohneinheiten müssen geprüft werden. Wer betroffen ist und was gecheckt wird – jetzt lesen.
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Seit Januar 2026 gilt: Nur noch Wärmepumpen mit 10 dB unter EU-Grenzwert sind BEG-förderfähig. Was SHK-Betriebe bei der Geräteauswahl beachten müssen.
Wie sich der Wärmepumpenmarkt 2026 entwickelt und worauf SHK-Betriebe jetzt achten sollten.
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