Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Schallanforderungen für die BEG-Förderung bei Luft-Wasser-Wärmepumpen. Neu seit dem 1. Januar: Strengere Lärmschutzvorgaben für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außengerät bei der Förderung. Wer das bei der Geräteauswahl übersieht, riskiert, dass sein Kunde den Förderanspruch verliert – auch wenn die Anlage rechtlich einwandfrei ist. Und wer sich fragt, ob die BEG-Förderung mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) überhaupt noch gilt: Die Antwort lautet ja – aber dazu weiter unten mehr.
Die Fakten
Seit dem 1. Januar 2026 werden Wärmepumpen im BEG nur noch gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Bisher reichten 5 Dezibel aus.
Maßgeblich ist dabei das Installationsdatum – nicht das Datum der Antragstellung. Das heißt: Wer im Jahr 2026 einbaut, muss die neue 10-dB-Anforderung erfüllen, unabhängig davon, wann der Förderantrag gestellt wurde. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.
Einen weiteren Termin sollten wir im Blick behalten: Ab 2029 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3 Prozent, ab 2037 entfällt er komplett. Wer Kunden zur Wärmepumpe berät, sollte diese Entwicklung in der Kostenkalkulation mitdenken.
Bleibt die BEG-Förderung auch nach dem GMG bestehen?
Das ist die Frage, die uns im Moment am häufigsten gestellt wird – und die Antwort ist erfreulich eindeutig.
Die Grundförderung für Wärmepumpen bleibt mit 30 Prozent stabil, während der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 20 Prozent planmäßig bis Ende 2028 in voller Höhe erhalten bleibt. Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich dazu, die Förderung für den Einbau klimaneutraler Heizungen im Rahmen der BEG mindestens bis 2029 fortzusetzen.
Allerdings gilt auch: Wie hoch die Förderbeträge künftig ausfallen und ob die Bedingungen angepasst werden, ist noch offen. Der konkrete Gesetzentwurf zum GMG soll bis Ostern vorliegen – erst dann wird klar, ob einzelne Förderkonditionen, zum Beispiel die aktuellen Schallvorgaben, exakt so übernommen werden oder ob es Anpassungen gibt.
Unsere Einschätzung: Die Richtung stimmt. In Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage bleibt die Wärmepumpe aufgrund sinkender Betriebskosten und hoher Eigenstromnutzung auch unter dem neuen GMG die wirtschaftlich attraktivste Lösung für den Neubau und viele Bestandsgebäude. Für uns Installateure bedeutet das: Das Marktpotenzial bleibt groß – und Förderberatung bleibt ein zentraler Teil unserer Arbeit.
Auswirkungen für Handwerksbetriebe
Die gute Nachricht für die Geräteauswahl: Aktuelle Modelle sind gut aufgestellt. Im ersten Halbjahr 2025 hat die KfW dreimal so viele Förderanträge für neue effiziente Heizungsanlagen bewilligt wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres – 82 Prozent aller Anträge betrafen Wärmepumpen. Der Markt läuft, und Hersteller haben ihre Geräte längst auf die neuen Anforderungen ausgerichtet.
Problematischer sind ältere Restbestände im Lager sowie günstigere Standardmodelle im unteren Preissegment – diese sollten vor dem Einbau gezielt auf Förderfähigkeit geprüft werden.
Entscheidend ist außerdem die Standortplanung: Schallwerte lassen sich durch die richtige Aufstellposition deutlich beeinflussen. Möglichst weit weg von Nachbarfenstern und Schlafzimmern, keine Ecken oder direkte Wandmontagen – dort wird der Schall verstärkt.
Praxistipps – Was Betriebe jetzt konkret tun sollten
Geräteliste prüfen: Schallleistungspegel im Datenblatt mit dem EU-Grenzwert vergleichen. Nur wenn das Gerät 10 dB darunter liegt, ist es förderfähig.
BAFA-Portal nutzen: Im BAFA Wärmeerzeuger-Portal (WEP) sind förderfähige Geräte gelistet – schnelle Gegenkontrolle vor dem Angebot.
Angebote sauber dokumentieren: Schallwerte und Förderfähigkeit im Angebot ausweisen – das schützt Sie und gibt dem Kunden Sicherheit.
GMG-Entwicklung verfolgen: Sobald der Referentenentwurf vorliegt, schauen wir gemeinsam, ob und wie sich die Förderkonditionen ändern. Wir halten euch als profipartner auf dem Laufenden.
Fazit
Die neue Schallvorgabe ist kein bürokratisches Hindernis – sie ist eine sinnvolle Qualitätshürde, die moderne Geräte problemlos erfüllen. Und die gute Nachricht zum GMG: Die BEG-Förderung für Wärmepumpen läuft weiter, mindestens bis 2029. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Kunden aktiv anzusprechen und laufende Angebote auf Förderfähigkeit zu prüfen. Fragen zur Geräteauswahl oder Förderberatung? Wir als enercity profipartner stehen gerne zur Seite.