10.07.2026
Wärmepumpen-Prüfpflicht nach § 60a GEG
Seit 2024 gilt § 60a GEG: Wärmepumpen in Gebäuden ab 6 Wohneinheiten müssen geprüft werden. Wer betroffen ist und was gecheckt wird – jetzt lesen.
Seit 2024 gilt § 60a GEG: Wärmepumpen in Gebäuden ab 6 Wohneinheiten müssen geprüft werden. Wer betroffen ist und was gecheckt wird – jetzt lesen.