Leitfaden zur Kundenberatung bei störanfälliger oder defekter Heizung in der Stadt Hannover

  • Prüfen Sie, ob das Gebäude im neuen Fernwärme Satzungsgebiet liegt. Hierfür gehen Sie einfach auf enercity.de → Produkte → Wärme → Fernwärme → Fernwärmesatzungsgebiet.
  • Liegt das Gebäude nicht im Satzungsgebiet, so müssen sie auch nicht nach der Satzung agieren.
  • Liegt das Gebäude im Satzungsgebiet kontaktieren Sie das enercity Fernwärmeteam für Installateure (0511 – 430 2212), um einen möglichen Anschlusszeitpunkt an die Fernwärme zu erfragen.
  • Grundsätzlich sollte jedem Kunden eine Reparatur seiner Heizung empfohlen werden.
  • Für den Fall einer sehr teuren Reparatur und einem Anschluss an das Fernwärmenetz in unter einem 1 Jahr, kann ein Angebot für eine Pop-Up Heizung von enercity erstellt werden.
    • Voraussetzungen:
      • Fernwärmevertrag mit enercity
      • Kunde/Eigentümer meldet sich beim enercity Fernwärmeteam unter 0511 – 430 2332

 

Kundeninfo

Die Stadt Hannover hat sich zum Ziel gesetzt bis 2035 klimaneutral zu sein, also bilanziell keine zusätzlichen Treibhausgasemissionen mehr zu verursachen. Der Ausbau von Fernwärme ist ein wesentlicher Baustein, mit welchem es gelingt in tausenden Wohnungen auf die Verwendung fossiler Rohstoffe zu verzichten. Hierfür gilt seit dem 1. Januar 2023 eine sogenannte Fernwärmesatzung, welche zur Abnahme von Fernwärme oder bezogen auf die Treibhausgas-Emissionen gleichwertige Lösungen (z.B. Wärmepumpe) verpflichtet.

Weitere Informationen rund um die Fernwärmesatzung in Hannover finden Sie unter https://www.hannover.de/fernwaermesatzung sowie im FAQ der Landeshauptstadt Hannover. Für Fragen steht die Fernwärme-Hotline der Klimaschutzstelle unter 0511 – 168 34500 oder E-Mail zur Verfügung.

Für Fragen und Informationen zum Anschluss an die Fernwärme und Pop-Up Heizung erhalten Sie von enercity per Mail oder telefonisch unter 0511 – 430 2332.