Die Bundesregierung hat Ende Februar die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt – das bisherige GEG mit seiner 65-Prozent-Regel wird damit Geschichte. Das Gesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Für uns Installateure bedeutet das: neue Spielregeln in der Kundenberatung, mehr Technologieoffenheit – aber auch erhebliche Unsicherheit in der Übergangsphase.
Die Fakten
Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der §§ 71–71p sowie § 72 des GEG werden gestrichen. Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung fällt weg.
An ihre Stelle tritt eine sogenannte „Bio-Treppe”: Die neuen Regelungen erfordern ab 2029 den Einsatz von Tarifen mit einem Anteil an klimaneutralen Brennstoffen. Die Eckpunkte des GMG sehen einen Mindestanteil von 10 Prozent ab 2029 vor, der dann in drei Schritten weiter ansteigen soll.
Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.
Wichtig: Bis zum Inkrafttreten des neuen GMG gilt das bisherige GEG 2024 unverändert weiter, einschließlich der 65-Prozent-Regelung für neu eingebaute Heizungen.
Zeitplan: Kabinettsentwurf bis Ostern, Bundestagsberatungen im Frühjahr, Inkrafttreten vor dem 1. Juli 2026.
Auswirkungen für Handwerksbetriebe
Die Reaktionen der Fachverbände sind geteilt. Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima, erklärt: „Gut, dass endlich Eckpunkte vorliegen. Darin stecken einige kluge Ansätze – weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und eine stärkere Praxisorientierung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Förderkulisse stabil bleibt und Betriebe wie Eigentümer sich darauf verlassen können.”
Im Alltag heißt das konkret: Kunden werden in den nächsten Wochen verstärkt nachfragen, ob sie jetzt noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen dürfen. Die Antwort: Ja – aber mit Blick auf die Bio-Treppe ab 2029 und den weiter steigenden CO₂-Preis sollten wir sie vollständig und ehrlich beraten. Eine umfassende Beratung des Kunden über die Folgekosten ist Pflicht.
Gleichzeitig zeigen die Marktdaten: Mit fast 24.000 verkauften Wärmepumpen im Januar 2026 – ein Zuwachs von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat – setzt sich der Trend zum erneuerbaren Heizen auch im neuen Jahr fort. Der Markt läuft also weiter – die Richtung bleibt dieselbe.
Praxistipps – Was Betriebe jetzt tun sollten
- Keine voreiligen Versprechen: Das GMG ist noch kein Gesetz. Bis 1. Juli 2026 gilt das GEG 2024 unverändert. Laufende Angebote nicht vorschnell auf „neue Regeln” umstellen.
- Beratungskompetenz ausbauen: Die freie Heizungswahl wird das Hauptthema in Kundengesprächen. Wer Wärmepumpe, Hybridheizung und Gas technologieoffen und ehrlich vergleichen kann, punktet.
- BEG-Förderung im Blick behalten: Die Förderung läuft bis mindestens 2029 stabil weiter – das ist ein starkes Verkaufsargument für energieeffiziente Lösungen.
- Schulungen und Infos: ZVSHK und die Fachverbände werden zeitnah Webinare und Handlungsempfehlungen herausgeben, sobald der Gesetzentwurf vorliegt. Jetzt schon auf den Verteiler setzen.
Fazit
Das GMG bringt mehr Flexibilität – aber auch mehr Erklärungsbedarf gegenüber Kunden. Wer die Übergangsphase nutzt, um seine Beratungskompetenz zu schärfen, ist gut aufgestellt. Haben Sie Fragen zum aktuellen Stand oder zur Förderberatung? Sprechen Sie uns an – als enercity profipartner unterstützen wir Sie gerne.