Der neue Energieausweis ab Mai 2026: Was Eigentümer wissen müssen

Seit Mai 2026 treten weitreichende Änderungen beim Energieausweis in Kraft. Erfahren Sie, welche neuen Pflichten auf Sie zukommen und wie die neue Effizienz-Skala von A bis G für mehr Transparenz bei der Gebäudesanierung sorgt.

Warum ändert sich der Energieausweis?

Hintergrund der Neuerungen ist die Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) in nationales Recht. Die aktuelle Fassung der EPBD (2024/1275/EU) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die neuen Vorgaben bis Ende Mai 2026 umzusetzen. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden europaweit besser vergleichbar zu machen und den Weg zu einem emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 zu ebnen. Für Eigentümer und Vermieter bedeutet dies nicht nur eine neue Optik des Ausweises, sondern auch eine Ausweitung der Situationen, in denen er zwingend vorgelegt werden muss.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Reform bringt zwei zentrale Neuerungen mit sich, die den Immobilienmarkt und die Sanierungspraxis maßgeblich beeinflussen werden:

1. Die neue Effizienz-Skala (A bis G)

Die bisherige Skala von A+ bis H wird abgeschafft. Stattdessen gilt künftig eine einheitliche Einteilung von A bis G. Klasse A steht dabei ausschließlich für Nullemissionsgebäude. Klasse G soll die energetisch schlechtesten 15 Prozent des nationalen Gebäudebestands abbilden. Die verbleibenden 85 Prozent des Gebäudebestands werden gleichmäßig auf die Klassen B bis F verteilt – jede Klasse umfasst also rund 17 Prozent aller Gebäude. Die genauen Energiekennwert-Schwellen legen die Mitgliedstaaten dabei individuell fest. Die konkreten Schwellenwerte legen die Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Vorgaben fest.

2. Ausweitung der Vorlagepflicht

Bislang wurde der Energieausweis primär bei Verkauf oder Neuvermietung benötigt. Ab Mai 2026 wird diese Pflicht deutlich ausgeweitet. Ein aktueller Ausweis ist dann auch erforderlich bei:

Mietvertragsverlängerungen: Auch wenn der bestehende Mieter in der Immobilie verbleibt, muss bei einer Vertragsverlängerung ein gültiger Ausweis vorliegen.

Größeren Renovierungen: Werden mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle saniert oder betreffen die Maßnahmen mehr als ein Viertel des Gebäudewertes, wird ein neuer Energieausweis fällig.

Der Ausweis als Sanierungsfahrplan

Eine weitere wichtige Neuerung: Der Energieausweis wird künftig stärker als strategisches Instrument genutzt. Er muss detailliertere Modernisierungsempfehlungen enthalten, die aufzeigen, wie das Gebäude schrittweise auf den Null-Emissions-Standard gebracht werden kann. Fehlt der Energieausweis, enthält er falsche Angaben oder wird er nicht rechtzeitig vorgelegt, droht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.

Fazit

Der neue Energieausweis seit Mai 2026 bringt mehr Transparenz, aber auch neue Pflichten für Eigentümer. Wer eine Sanierung oder Vermietung plant, sollte sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut machen. Die Fachbetriebe des enercity profipartner e. V. stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite – von der ersten Energieberatung bis zur fachgerechten Umsetzung Ihrer Modernisierungsmaßnahmen.

Haben Sie Fragen zur energetischen Sanierung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? Unsere Mitgliedsbetriebe helfen Ihnen weiter.