Legionellen-Gefahr im Sommer

Wenn die Temperaturen steigen, freuen wir uns über den Sommer. Doch die Wärme bringt auch ein unsichtbares Risiko mit sich: Legionellen. Diese Bakterien vermehren sich in lauwarmem Wasser explosionsartig und können schwere Atemwegserkrankungen auslösen. Besonders in Mehrfamilienhäusern und nach der Urlaubszeit ist Vorsicht geboten. Wir erklären, welche Pflichten Vermieter haben und wie Sie das Risiko minimieren.

 

Warum der Sommer das Legionellen-Risiko erhöht

Legionellen sind Umweltbakterien, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorkommen. Gefährlich werden sie erst, wenn sie sich stark vermehren und über feine Wassertröpfchen (Aerosole) – etwa beim Duschen – eingeatmet werden.

Ihre Wohlfühltemperatur liegt zwischen 25 °C und 50 °C. Genau hier liegt das Problem im Sommer: Kaltwasserleitungen erwärmen sich durch hohe Außentemperaturen oder schlecht isolierte Schächte schnell auf über 25 °C. Gleichzeitig kühlen Warmwasserleitungen ab, wenn das Wasser nicht regelmäßig fließt.

Ein weiterer Risikofaktor ist die Stagnation. Wenn Wohnungen während der Urlaubszeit wochenlang leer stehen, steht das Wasser in den Leitungen still. In diesem lauwarmen, stehenden Wasser finden Legionellen ideale Bedingungen, um sich zu vermehren und sogenannte Biofilme an den Rohrinnenwänden zu bilden.

 

Die Prüfpflicht nach der Trinkwasserverordnung

Um die Gesundheit der Bewohner zu schützen, schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) strenge Regeln vor. Für viele Gebäude besteht eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Legionellenprüfung.

Wer ist prüfpflichtig?
Die Pflicht gilt für Gebäude, die folgende drei Kriterien erfüllen:

  1. Es handelt sich um eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung. Das ist der Fall, wenn der Warmwasserspeicher mehr als 400 Liter fasst ODER der Inhalt der Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt.
  2. Das Gebäude verfügt über Duschen oder andere Anlagen, die Wasser vernebeln.
  3. Das Trinkwasser wird im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben (z. B. Vermietung von Wohnraum, Hotels, Pflegeheime).

Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Prüfpflicht ausgenommen, auch wenn sie vermietet werden.

Die Fristen:
In vermieteten Mehrfamilienhäusern muss die Prüfung alle drei Jahre durchgeführt werden. In öffentlichen Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Krankenhäusern) ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben.

Was tun bei einem positiven Befund?

Wird bei der Prüfung der technische Maßnahmenwert von 100 Koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter Wasser erreicht oder überschritten, besteht sofortiger Handlungsbedarf. Der Betreiber (Vermieter) muss:

  • Das zuständige Gesundheitsamt informieren.
  • Die betroffenen Verbraucher (Mieter) benachrichtigen.
  • Eine Gefährdungsanalyse durch einen unabhängigen Experten erstellen lassen.
  • Maßnahmen zur Beseitigung der Kontamination ergreifen (z. B. thermische Desinfektion, Spülung, bauliche Anpassungen).

 

Praktische Tipps zur Vorbeugung

Sowohl Vermieter als auch Mieter können aktiv dazu beitragen, das Legionellen-Risiko zu senken:

  • Temperaturen einhalten: Der Warmwasserspeicher sollte konstant auf mindestens 60 °C eingestellt sein. An den Entnahmestellen (Wasserhähnen) muss das Wasser mit mindestens 55 °C ankommen. Kaltwasser sollte nicht wärmer als 25 °C werden.
  • Regelmäßiger Wasseraustausch: Nach einem Urlaub oder längerer Abwesenheit sollten alle Wasserhähne für einige Minuten aufgedreht werden (sowohl heiß als auch kalt), um das Stagnationswasser auszuspülen. Verlassen Sie dabei am besten kurz den Raum, um keine Aerosole einzuatmen.
  • Totstränge vermeiden: Leitungen, die nicht mehr genutzt werden, sollten vom Fachhandwerker vom restlichen Netz getrennt werden.
  • Wartung: Lassen Sie die Trinkwasserinstallation regelmäßig von einem Fachbetrieb warten.

 

Fazit: Trinkwasserhygiene ist Experten-Sache

Die Sicherstellung der Trinkwasserqualität ist eine komplexe Aufgabe, die rechtliche und technische Anforderungen vereint. Vermieter und Betreiber von Mehrfamilienhäusern sollten die Prüfpflichten ernst nehmen, um Gesundheitsrisiken und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Für die Installation, Wartung und Sanierung von Trinkwasseranlagen ist Fachwissen gefragt. Das Netzwerk der enercity profipartner verbindet Sie mit qualifizierten SHK-Betrieben in der Region Hannover, die Sie bei der Einhaltung der Trinkwasserverordnung unterstützen und für hygienisch einwandfreies Wasser sorgen.

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