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22.04.2020

Werden Elektro-Ladepunkte Pflicht?

Neue Regeln für Gebäude und größere Parkplätze

Die Bundesregierung macht Fahrt beim Thema Elektro-Mobilität. Um das gesteckte Ziel von 7 Millionen in Deutschland zugelassenen Elektro-Fahrzeugen bis 2030 zu erreichen, wurde ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Es soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützen.

Der „Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ bringt vor allem für neue und sanierte Wohngebäude sowie neue Nichtwohngebäude neue Pflichten in puncto Ladestationen.

Zusammengefasst:

Was wenn keine Stellplätze vorhanden sind?

Keine Angst. Derzeit gelten diese Regelungen nur für Wohngebäude mit Stellplätzen, damit bei Bedarf dort zügig eine Ladestation errichtet werden kann. Bei Nichtwohngebäuden muss jeder 5. Stellplatz entsprechend mit Schutzrohren für Elektrokabeln ausgestattet werden. Zusätzlich ist mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Letzteres gilt ab 2025 auch für jedes bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Stellplätze im Gebäude liegen oder an das Gebäude angrenzen.

Achtung, es gibt Ausnahmen:

  • „Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, sowie
  • Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.“

(Quelle Die Bundesregierung: Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht)

Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) wird die EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 1:1 in nationales Recht umgesetzt.

Weitere Informationen unter:

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE

Alle Details im Gesetzentwurf.

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