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21.04.2023

Klimafreundliche Heizung ein Muss?

Welche Fördermittel gibt es für die Umstellung?

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beschlossen und damit auch die Vorgabe, dass Heizungen, die ab 2024 neu installiert werden, zu wenigstens 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden müssen. Es soll zwar Ausnahmen und Übergangsregeln sowie ein Fördersystem geben, aber die Details sind bisher nur grob umrissen. Angedacht sind eine Grundförderung und drei Bonusförderungen.

Die Grundförderung von 30 Prozent greift für jeden, der eine eigene Immobilie bewohnt, wenn ein Heizungstausch ansteht.

Die Bonusförderung obendrauf gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen, aber unabhängig vom Haushaltseinkommen:

  • „Klimabonus I“ von 20 Prozent:
    für Bezieher von einkommensabhängigen Sozialleistungen
  • „Klimabonus II“ von 10 Prozent:
    wenn alte Heizungen mindestens fünf Jahre bevor die gesetzliche Austauschpflicht greift, ausgetauscht werden.
  • Der „Klimabonus III“ von 10 Prozent:
    für Notfälle, wenn Heizungen vor Ablauf der Betriebsdauer von 30 Jahren ausfallen und nicht mehr repariert werden können

Wichtig:

  • In Bestandsgebäuden müssen vorhandene noch funktionierende Heizungen nicht ausgetauscht werden. Defekte Geräte können also repariert werden. Ab 2045 gilt jedoch für alle Heizungen, dass sie nicht mehr mit fossilen Energieträgern befeuert werden dürfen.
  • Die Erneuerbaren-Quote gilt nicht für Menschen, die Sozialleistungen beziehen.

Hintergrund

Der Klimawandel hängt u. a. mit dem CO2-Ausstoß zusammen. Allein der Wärmesektor verbraucht 30 Prozent Energie. 80 Prozent davon stammen aus fossilen Energieträgern.

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