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22.07.2022

Klimafreundlich fahren wird gefördert

Anträge für Nutzfahrzeuge noch bis 10. August stellen

Die Benzin- und Dieselpreise explodieren und der Klimawandel schreitet in rasantem Tempo voran. Da stellt sich auch für Handwerksbetriebe spätestens beim Kauf eines neuen Firmenfahrzeugs die Frage nach alternativen Antrieben.

Das hat sich auch der Bund gedacht und Ende Juni einen zweiten Aufruf zum Förderprogramm für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben gestartet. Allerdings müssen Sie sich sputen, denn die Antragsfrist läuft am 10. August 2022 aus.

Fördermittel gibt es für

  • die Anschaffung neuer Nutzfahrzeuge mit batterie- oder brennstoffzellenelektrischem Antrieb (EG-Fahrzeugklassen N1, N2, N3)
  • Plug-in-Hybride der Klasse 3
  • die Beschaffung der für klimafreundliche Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur
  • die Umrüstung von Fahrzeugen auf alternative Antriebe (EG-Fahrzeugklassen N2, N3)
  • die Anschaffung eines bereits auf alternative Antriebe umgerüsteten Diesel-Fahrzeugs (EG-Fahrzeugklassen N2, N3)

Details dazu was genau gefördert wird, welche Antragsformulare Sie ausfüllen müssen und vieles mehr finden Sie auf der Seite für das Gesamtprogramm Klimafreundliche Nutzfahrzeuge.

Den 2. Förderauffruf des Bundesamtes für Güterverkehr finden Sie hier.

Wenn es dann an den Aufbau der Ladestationen auf Ihrem Gelände geht, finden Sie den profipartner in Ihrer Nähe über unsere Suche.

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