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29.07.2020

Jetzt in Elektro-Mobilität einsteigen

Das Corona-Hilfspaket unterstützt Sie dabei

Corona hat auch in der Wirtschaft deutliche Spuren hinterlassen. Um die Konjunktur zu stärken hat die Bundesregierung ein Hilfspaket beschlossen, das u. a. deutliche Auswirkungen auf den Energiesektor hat.

Dazu gehört im Verkehrsbereich u. a. die Verdopplung der Kaufprämie auf batterieelektrisch angetriebene Elektrofahrzeuge. Gelten soll diese Prämie bis Ende 2021.

Um den Trend zum E-Auto zu verstärken, werden 2,5 Mrd. Euro in den Ausbau des Ladenetzes gesteckt und das Bezahlsystem beim Laden soll vereinheitlicht werden. Dazu ist geplant, dass Tankstellen in Deutschland Ladepunkte anbieten müssen. Insgesamt werden sich also die Lademöglichkeiten verbessern.

Außerdem werden ab 2021 Autos mit hohen Abgaswerten (oberhalb 95g CO2/km) höher besteuert, während die derzeitige Kfz-Steuer-Befreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030 verlängert wird.

Alles in allem also ein guter Zeitpunkt, um über die Anschaffung eines E-Autos nachzudenken. Und über die Einrichtung einer Lademöglichkeit.

Wer über ein eigenes Haus mit Grundstück verfügt, ist da klar im Vorteil. Meistens ist eine Garage, ein Carport oder zumindest ein Stellpatz vorhanden und damit die Möglichkeit eine eigene Ladestation installieren zu lassen.

Mehr Informationen sowie kompetente Partner finden Sie hier:

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Im Eckpunktepapier "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken", das im Koalitionsausschuss beschlossen wurde, finden sich auf Seite 7 folgende Informationen:

„…

  1. Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
  2. Durch die Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima-und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden wirdie Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021. Bei der Besteuerung von rein elektrischen Dienstwagen von 0,25% erhöhen wir die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro. Im Rahmen der nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ werden wir die Frage des optimierten Nutzungsgrades des elektrischen Antriebs bei plug-in Hybridfahrzeugen diskutieren….“

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8

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