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04.11.2020

Heizen mit Holz (Teil 4)

Sparen mit attraktiven Fördermöglichkeiten

Wie Ihnen womöglich aufgefallen ist: Die Anschaffungskosten von Holzheizungen sind nicht zu unterschätzen. Sie liegen etwa 30 bis 40 % über den Preisen einer Öl- oder Gasheizung. Allerdings erleichtern gute Förderangebote den Umstieg auf erneuerbare Energien. Sie helfen die Investitionskosten deutlich zu senken und unterstützen so finanziell bei der Anschaffung von umweltfreundlichen Holzheizungen.

Förderung der Holzheizung über das BAFA

Hauptanlaufstelle für die Förderung von Holzheizungen - allgemein: Biomasse-Anlagen - ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es veröffentlichte Anfang 2020 das angepasste Marktanreizprogramm zur „Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“. Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch notwendige Maßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation von

  • Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln
  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln sowie
  • Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz

ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung.

Die genauen technischen Anforderungen finden Sie auf den Seiten des BAFA bei den Fördervoraussetzungen für Biomasseanlagen.

Wie viel wird gefördert?

In Neubauten und bestehenden Gebäuden werden Holzheizungen mit 35 % der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. Voraussetzung bei den bestehenden Bauten ist, dass das zu ergänzende oder auszutauschende Heizungssystem mindestens zwei Jahre vor Antragstellung in Betrieb genommen wurde. Handelt es sich bei dem zu ersetzenden Heizsystem um eine Ölheizung, erhöht sich der gewährte Fördersatz um weitere 10 %. Dadurch ergibt sich dann ein Fördersatz von 45 %.

Was gibt es zu beachten?

Die Antragstellung über das elektronische Antragsformular des BAFA muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Also bevor Sie einen Vertrag final abschließen und Leistungen beauftragen. Sobald der Antrag gestellt wurde, können die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Für die Antragstellung müssen die Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, als Anlage hochgeladen werden. Wichtig: Die Summe kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden. Eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie hier.

Förderung über die KfW

Auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine Förderung für Holzheizungen möglich. Hierbei handelt es sich um einen Förderkredit mit einem niedrigen effektiven Jahreszins von 0,78 %. Mit diesem von der KfW sogenannten „Ergänzungskredit 167“ können Sie sich zusätzlich zum BAFA-Zuschuss die Kosten für eine Biomasseanlage oder den Kauf von saniertem Wohnraum mit neuer Heizungsanlage fördern lassen. Dabei gelten die Förderbedingungen für Holzheizungen, die das BAFA definiert.

Zu den Förderprogrammen auf den Seiten der Fördermittelgeber geht es hier:
BAFA "Heizen mit Erneuerbaren Energien"
KfW 167 "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit"

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