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25.11.2020

Häufiger als gedacht - Legionellen

Legionellenbefall im Trinkwasser

Trinkwasser gilt vor allem in Deutschland als sauber und wird von den meisten Haushalten bedenkenlos verwendet. Was einige jedoch nicht wissen: Es enthält von Natur aus viele Bakterien. Die meisten davon sind für den Menschen in geringer Anzahl nicht schädlich. Doch sobald sich bestimmte Bakterien vermehren, kann das schnell anders aussehen. Handelt es sich dabei nämlich um den gefährlichen Legionellenerreger, muss umgehend gehandelt werden.

Was sind Legionellenerreger?

Die stäbchenförmigen Bakterien können in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorkommen und so in die Trinkwasserversorgung gelangen. Das ist erst einmal nicht so schlimm, zumindest bis sie die idealen Voraussetzungen zur Vermehrung vorfinden. Dabei handelt es sich um stehendes Wasser und Temperaturen von 25 bis 50°C, welche vor allem in Warmwasserleitungen sowie Duschköpfen vorzufinden sind. Wird das Wasser auf mehr als 60°C, erhitzt, sterben die Erreger -nahezu vollständig- ab bzw. werden inaktiviert. Dies muss jedoch im gesamten Zirkulationssystem - also auch in allen Warmwasserleitungen - geschehen, um ihre Vermehrung zu verhindern. Ansonsten nutzen die inaktiven Bakterien die Leitungen zur „Erholung“. In Mehrfamilienhäusern ist die Erhitzung des gesamten Systems oft schwer umsetzbar, da das Wasser häufig auf seinem Weg durch die Leitungen bis in die Wohnungen abkühlt.

Zu den häufigsten Ursachen für Legionellenbefall zählen deshalb:

  • Totleitungen, die nach Umbaumaßnahmen nicht fachgerecht entfernt wurden,
  • Probleme in der Warmwasseraufbereitung oder dem Wärmetauscher,
  • Mängel in der Isolierung der Leitungen, sodass die Temperatur von 60°C der Warmwasserbereitung oder des -speichers nicht bei den Entnahmestellen ankommt, oder: Warmwasserleitungen ihre Temperatur teilweise an die Kaltwasserleitungen abgeben, wodurch sich auch dort Legionellen vermehren.

Werden Legionellen über die Atemwege aufgenommen - z.B. durch verdampfendes Wasser - können sie schwere Lungenentzündungen auslösen, die im schlimmsten Fall tödlich enden. Deshalb verpflichtet die Trinkwasserverordnung Eigentümer von Wohnkomplexen und Großanlagen dazu, das Trinkwasser alle 3 Jahre auf Legionellen zu testen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Mieter und Nutzer zu verhindern.

In welchen Anlagen muss eine Legionellenprüfung durchgeführt werden?

Der Gesetzgeber sieht Kontrollen des Wassers auf Legionellen bei öffentlichen Trinkwasserinstallationen jährlich und bei solchen mit gewerblichen Zweck alle drei Jahre vor. Zu ersten Kategorie gehören z.B. Kindergärten und Schwimmbäder. Der Begriff gewerblich umfasst vor allem den Zweck der Vermietung.

Diese Pflicht gilt, sobald eine Immobilie folgende Kriterien erfüllt:

  • Der Wassertank bzw. Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer fasst mehr als 400 Liter Trinkwasser oder die internen Trinkwasserleitungen überschreiten ein Volumen von 3 Litern zwischen dem Wasserspeicher und der Entnahmestelle.
  • An die Trinkwasserversorgung sind mindestens drei Wohneinheiten inklusive Duschmöglichkeit angeschlossen.

Doch auch in Gebäuden, in denen Legionellentests nicht verpflichtend sind, ist es trotzdem durchaus sinnvoll diese privat durchzuführen  - besonders dann wenn Babys und Kleinkinder im Haushalt leben. Für sie ist der Erreger gefährlicher, da ihr Immunsystem schwächer ist und eine Infektion oft erst spät bemerkt wird. Anhand eines Legionellen-Wassertests aus dem Fachhandel oder Internet können Privatpersonen eigenständig eine Probe entnehmen und diese an den Anbieter zurückschicken. Ein spezialisiertes Labor wertet diese dann professionell aus.

Positiver Legionellenbefund: Was nun?

Zeigt eine Legionellenprüfung, dass das Erregervorkommen den Grenz- bzw. „Maßnahmenwert“ für Legionellen überschreitet, sind entsprechende Schritte zur sogenannten Gefährdungsanalyse einzuleiten.

Ab einer Legionellenbelastung von 100 KbE (koloniebildenden Einheiten)  je 100 ml Trinkwasser liegt eine mittlere Kontamination vor. Das Gesundheitsamt nimmt dann  weitere Untersuchungen vor, und die Eigentümer müssen die Trinkwasserinstallationen mittelfristig sanieren. Außerdem besteht eine Informationspflicht an das zuständige Gesundheitsamt sowie ggf. an betroffene Mieter innerhalb von maximal 14 Tagen. Weitere Maßnahmen zur Abtötung der Legionellen richten sich nach dem Ausmaß der Kontamination. Hiervon abhängig ist auch eine mögliche Einschränkung oder Sperrung der Anlage. Die thermische Desinfektion ist jedoch grundsätzlich der erste Schritt in der Legionellen-Bekämpfung. Hierbei wird das gesamte Trinkwassersystem für mindestens drei Minuten auf 70°C erhitzt. Langfristig kommen Eigentümer jedoch nicht um Sanierungen und Instandsetzungsarbeiten herum.

Wie kann man einer Legionellenkontamination vorbeugen?

Viele Möglichkeiten der Vorsorge gibt es leider nicht. Um hohe Konzentrationen der Erreger zu vermeiden, sollte das Wasser in den Leitungen in Bewegung gehalten werden. Nach längerer Abwesenheit, z.B. nach einem Urlaub, wird empfohlen, die Kalt- und Warmwasserhähne einige Minuten laufen lassen, bis Kaltwasser deutlich kühl und Warmwasser deutlich warm aus der Entnahmearmatur fließt.

Besonders in älteren Gebäuden sind die Rohrleitungen häufig nicht gut isoliert oder bieten dank Rost oder Kesselstein einen Nährboden für Bakterien. In vielen Neubauten wiederum ist die Warmwassertemperatur – oft aus Gründen des Energiesparens – zu niedrig eingestellt. Stehen in Mietshäusern Wohnungen leer oder sind Mieter lange ab-wesend, kann das ebenfalls die Verkeimung fördern. Das Durchspülen ist letztlich also nur eine Notlösung, die das Problem schlecht installierter, geplanter oder gewarteter Wassersysteme nicht lösen kann.

Viele moderne Warmwasseranlagen werden deshalb standardmäßig zur Risikoverringerung einmal täglich, auf über 60 Grad aufgeheizt. Diesen Vorgang nennt man „Legionellenschaltung“. Diese Methode ist jedoch umstritten. Einige Experten befürchten, dass sich die Legionellen den hohen Temperaturen gegenüber resistent werden können.

Auf Dauer hilft deshalb nur eine technische Nachbesserung oder eine Sanierung der Wasserversorgung. Sonst vermehren sich die Legionellen eventuell erneut.

Mehr zur entsprechenden Trinkwasserverordnung und damit einhergehenden Vorschriften gibt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

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