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22.12.2022

Fördermittel geändert ab 1.1.2023

Die zweite Reformstufe der Bundesförderung

Die Bundesregierung hat die BEG-Förderrichtlinien ab dem 1.1.2023 geändert. Voraussichtlich werden sie noch in 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Änderungen gibt es für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.

So wird unter anderem ein Bonus für serielles Sanieren eingeführt, d. h. der Einsatz von vorgefertigten Dach- und Fassadenelemente wird gefördert.

Weitere Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus

  • Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen

  • Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums/ Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen

  • Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen

  • Änderungen für die Neubauförderung ab März 2023

Mehr Details gibt es auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de).

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