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01.02.2023

Effizienzcheck Heizung bis Ende 2024

Eine Vorgabe der Bundesregierung

Nicht erst seit dem Kyoto-Protokoll, das 2005 in Kraft trat, wurde deutlich, dass die Treibhausgase, zu denen auch Kohlendioxid gehört, stark reduziert werden müssen. Das bedeutet, weniger fossile Brennstoffe einzusetzen. Durch die Entwicklungen der letzten 12 Monate mit ausbleibenden Gaslieferungen durch Russland nach Europa und die anschließend stark gestiegenen Gaspreise wurde dieses Thema verschärft.

Es geht darum Gas einzusparen.

Deshalb hat die Bundesregierung festgelegt, dass bei mit Erdgas betriebenen Heizungs- und/oder Brauchwasserbereitungsanlagen bis zum Herbst 2024 ein Effizienzcheck durchgeführt werden muss.

Wer ist zum Effizienzcheck Heizung verpflichtet?

Verpflichtet zu diesem Effizienzcheck sind alle Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer, die eine mit Erdgas betriebene Heizung besitzen

Ausnahmen:

Es muss kein Effizienzcheck durchgeführt werden, wenn eine vergleichbare Prüfung bereits innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 erfolgte und KEIN weiterer Optimierungsbedarf festgestellt wurde.

Wer kann den Effizienzcheck Heizung durchführen?

Ein Schornsteinfeger, SHK-Handwerker oder Energieberater.

Mehr dazu in folgendem Kurzfilm des BDEW.

Übrigens den profipartner für den Effizienzcheck Heizung in Ihrer Nähe finden Sie hier.

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