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23.12.2020

Die Einspeisevergütung bei PV-Anlagen

Ein kurzer Abriss der bisherigen Entwicklung

Mit dem Entwurf zur Änderung der EEG-Novelle 2021 sind viele Diskussionen um die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) entbrannt. Doch was genau ist die Einspeisevergütung eigentlich genau? Wer bekommt wie viel? Und warum bekommt nicht jeder gleich viel?

Was ist unter der Einspeisevergütung zu verstehen?

Die Einspeisevergütung erhalten Besitzer einer Photovoltaikanlage für Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, sondern in das öffentliche Netz einspeisen. Pro Kilowattstunde (kWh) wird dafür eine feste Vergütung vom Netzbetreiber ausgezahlt. Es handelt sich hierbei um einen gesetzlich definierten Förderanspruch, welcher durch die EEG-Umlage, die jeder Verbraucher von Strom pro Kilowattstunde bezahlt, finanziert wird. So soll der Ausbau von erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.
Die Dauer dieser Förderung ist auf 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme begrenzt und endet immer zum Ende des Kalenderjahres. Auch die Höhe der Einspeisevergütung pro kWh ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Denn für jeden Monat gibt es einen festgelegten Einspeisevergütungswert pro kWh, welcher dann für diese Anlage für den gesamten Förderungszeitraum von 20 Jahren gilt und gezahlt wird.

Dieser monatliche Wert wird von der Bundesnetzagentur ermittelt und veröffentlicht. Seine Berechnung hat sich im Laufe der Zeit stark verändert. Seit 2017 hängt er davon ab, wieviel Solarstrom-Leistung insgesamt in einem bestimmten Zeitraum zugebaut wird.

Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?

Insgesamt haben die Vergütungssätze für PV-Anlangen stark abgenommen. Im Jahr 2005 erhielten Betreiber einer Photovoltaikanlage für jede produzierte kWh noch etwa 55 Cent – ungefähr doppelt so viel, wie eine kWh aus dem Stromnetz kostete. Das hat sich mittlerweile geändert. Aktuell gibt es bei einer Leistung bis zu zehn Kilowatt-Peak (kWp) nur noch rund 8 Cent je Kilowattstunde aus der eigenen PV-Anlage.

Wegen der hohen Einspeisevergütung wurde bis ungefähr 2012 der erzeugte Strom meist nicht selbst im Haus genutzt, sondern zu einem möglichst hohen Anteil ins Stromnetz eingespeist. Denn dank der hohen Einspeisevergütung bekamen Anlagenbetreiber pro Kilowattstunde Solarstrom mehr Geld, als Sie für selbst bezogenen Strom zahlen mussten. Es war also finanziell attraktiver, den eigenen Solarstrom zu verkaufen, anstatt ihn selbst zu nutzen.

Auf diese Entwicklung folgten verschiedene Gesetzesänderungen, um dem entgegenzuwirken. Z.B. gab es von 2009 bis zum Anfang 2012 eine sogenannte Eigenverbrauchsvergütung von etwa 25 Cent/kWh für Anlagen, die in diesem Zeitraum in Betrieb genommen wurden. Dabei wurde - wie der Name schon sagt - der Eigenverbrauch des selbsterzeugten Stroms vergütet. Darauf folgte eine Regelung, wonach nur noch 90 % des eingespeisten Stroms abgerechnet wurden. So sollte der Anreiz entstehen, die restlichen 10 % möglichst selbst zu verbrauchen. Dias wurde mit dem EEG 2017 jedoch wieder abgeschafft.

Wie ist der Vergütungssatz heute?

Inzwischen ist der genaue Einspeisevergütungssatz abhängig von der Leistung der PV-Anlage. Man unterscheidet Anlagen bis 10 kWp, bis 40 kWp und bis 100 kWp und berechnet die Vergütung bei Überschreiten der Leistungsstufen dann anteilig. Allerdings leisten die Anlagen auf Ein- bis Zweifamilienhäusern selten mehr als 10 kWp, da dafür bereits eine Dachfläche von 80 bis 100 Quadratmeter benötigt wird. Über einer Leistung von 10kWp müssen dann auch 40 % der aktuellen EEG-Umlage auf den selbsterzeugten und verbrauchten Strom bezahlt werden.

Auf der Seite der Verbraucherzentrale erhalten Sie einen guten Überblick, was Sie bei der Planung einer PV-Anlage beachten sollten und Sie können sich individuell beraten lassen. Hier wird auch erklärt, was bei PV-Anlagen mit mehr als 10 kWp anders ist und wie die Vergütung dann anteilig berechnet wird.

Warum sich eine Photovoltaik-Anlage auch 2021 trotzdem noch lohnen kann, erfahren Sie in unserem nächsten Artikel zu diesem Thema.

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