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25.06.2020

Der regelmäßige Gas-Check

Sicherheit geht vor

Die Anwendungsbereiche für Erdgas im Haushalt sind heute vielfältiger denn je. Neben der Beheizung und Warmwasserbereitung, besitzen inzwischen viele Privatpersonen einen mit Gas betriebenen Herd, Kamin, Grill oder Terrassenheizstrahler. Doch Achtung! Defekte Leitungen und Geräte bergen immense Gefahren. Haarfeine Risse, Korrosionsschäden sowie brüchige Leitungen müssen schnellstmöglich erkannt und behoben werden.

Der Gas-Check Ihres Profis sichert Sie ab. Er ist seit 2008 Pflicht und kann im Falle eines Schadens vor Gericht entscheidend sein. Wie dieser abzulaufen hat und was darunter genau zu verstehen ist, gibt das Regelwerk TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen) vor. Es beinhaltet alle Richtlinien rund um die Planung, Erstellung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen bzw. -geräten. Also alle entsprechenden Leitungen, Anschlüsse, Brennwertkessel, Herde, Wäschetrockner und Durchlauferhitzer u. a.

Für einen sicheren Betrieb ist die regelmäßige Inspektion der Gasanlagen bzw. - geräte verpflichtend. Dieser sogenannte „Gas-Check“ besteht aus zwei vorgeschriebenen Prüfungen:

1. Die Sichtprüfung

Damit ist die jährliche Sichtkontrolle der Gasleitungen, der Absperreinrichtungen und des Zubehörs gemeint. Diese werden auf eine richtige Befestigung und Korrosion geprüft und ihre Funktion und Sicherheit wird untersucht. Diese sogenannte „Hausschau“ können Sie theoretisch mit Hilfe einer Checkliste selbst vornehmen oder durch einen Bezirksschornsteinfeger bzw. ein zugelassenes Fachunternehmen durchführen lassen.

Wichtig: Die Überprüfung ist unbedingt zu dokumentieren. Weiterführende Informationen und was genau überprüft werden muss, erfahren Sie auf den Seiten des DVGW: https://www.dvgw.de/themen/gas/verbraucherinformationen/der-jahres-check-im-haus/.
Viele Fachbetriebe bieten die Hausschau – gegen einen geringen Aufpreis – im Rahmen der jährlich durchzuführenden Heizungswartung an. Wenden Sie sich doch an einen profipartner ganz einfach über die Suche.

2. Gebrauchsfähigkeitsprüfung

Dieser „Gas-Sicherheits-Check“ muss alle zwölf Jahre durchgeführt werden, und zwar ausschließlich durch zugelassene Fachbetriebe. Hierbei wird die Gasinstallationsanlage auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit geprüft. Zusätzlich wird der äußere Zustand bewertet. Zuständige Installateure vor Ort finden Sie selbstverständlich ebenfalls mit der profipartner-Suche.

Nach der erfolgten Überprüfung erhalten Sie ein Dokument und können damit die Durchführung nachweisen. Im Schadensfall belegen Sie so das Einhalten Ihrer Betreiberpflicht gegenüber Netzbetreiber, Gebäudeversicherungen oder vor Gericht. Außerdem kommen Sie so automatisch Ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber anderen Bürgern nach.

Doch wer ist für den Gas-Check verantwortlich?

Der Wohnungs-, Haus- bzw. Grundstückseigentümer trägt ab der Hauptabsperrvorrichtung (HAE) die Verantwortung für alle Gasinstallationen. Die HAE wird umgangssprachlich auch als „Gashahn“ bezeichnet. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheit hat der Eigentümer seinen Prüfungs- und Instandhaltungspflichten nachzukommen. Bei Mietverhältnissen ist dementsprechend der Vermieter verantwortlich. Die Pflichten umfassen neben der Sicht- und Gebrauchsfähigkeitsprüfung auch die Wartung und Reparatur der Geräte und Leitungen. Ausnahme gilt für Gegenstände und Ausstattungen, die vom Mieter selbst in die Mieträume eingebracht wurden.

Genaues zur rechtlichen Lage bei Mietverhältnissen finden Sie hier:

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gasleitung.htm

Mehr Infos zum Thema Gas-Check finden Sie auch bei den Innungen unter fvshk-nds.de.

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