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Sind Rauchmelder Pflicht?

Ja! Bis zum 31.12.2015 müssen alle bestehenden Wohngebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein (NBauO, §44 Abs. 5). Mit Rauchwarnmeldern sind diese kleinen, meist weißen Dosen gemeint, die an der Zimmerdecke angebracht werden. Nicht zu verwechseln mit den Rauchmeldern oder Feuermeldern, die über eine Brandmeldezentrale den Brand an die Feuerwehr weitergeben. 

Die meisten Rauchwarnmelder funktionieren foto-optisch, d. h. sobald Rauch in die Rauchkammer eindringt, wird ein Lichtstrahl abgelenkt und der Warnton ausgelöst. Dieser schrilleTon soll Bewohner alarmieren, meistens wecken, um sich retten zu können. Im Brandfall sind nicht die Flammen das Gefährliche, sondern der Rauch, der schon nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit führt. Falls ein Rauchwarnmelder mal durch Zigarettenrauch o. ä. ausgelöst wird, sind die Herstellerangaben zu prüfen. Normalerweise geht der Rauchwarnmelder wieder aus, wenn der Rauch verschwunden ist. Das Entfernen der Batterie ist in den neueren oftmals nicht mehr möglich, um das Piepen schnell abzuschalten.

Pflicht sind diese Melder in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren. Da die Melder auch bei Wasserdampf auslösen, sind Küchen nicht zwingend auszustatten, obwohl auch hier häufig Brände entstehen. Im Wohnzimmer sind Rauchwarnmelder keine Pflicht, aber fallweise durchaus sinnvoll. Von Vorteil sind vernetzbare Rauchwarnmelder. Mittels Funkmodulen wird eine Vernetzung vorgenommen. Dann reicht der auslösende Rauchwarnmelder den Alarm an die anderen Melder weiter, so dass bei einem Brand z. B. im Dachgeschoss-Flur auch die Melder in den Schlaf- und Kinderzimmern und anderen Fluren ausgelöst werden. In größeren Häusern ließen sich auch Gruppen bilden, welche Melder zusammen auslösen sollen.

Die Rauchwarnmelder sollten Q-Melder sein, diese tragen bereits neuartige Lithiumbatterien, die 10 Jahre halten. Danach müssen die Melder laut der DIN-Norm 14676 erneuert werden. Zur Wartung empfiehlt die Norm einmal im Jahr die Funktionsfähigkeit zu überprüfen und dabei die Herstellerangaben zur Reinigung zu beachten. Die monatliche Batterie-Prüfung mittels des Prüfknopfes ist mit den neuen 10-Jahres-Batterien nicht notwendig, einmal jährlich ist ausreichend. Der Ton, der erklingt, wenn die Batterie schwach ist, ist anders als der Warnton. Beachten Sie bitte die Informationen und Sicherheitshinweise in den Gebrauchsanweisungen der Hersteller.

Zu guter Letzt ist die Anbringung am richtigen Ort entscheidend. Diese ist durch Fachkräfte mit der Zertifizierung „Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676“ vorzunehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder als Eigentümer an Ihren profipartner.

Diese Frage beantwortet enercity profipartner:
Elektro-Meisterbetrieb Thorsten Heitmüller · www.elektro-heitmueller.de

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