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Darf es immer noch gefährliche Wasserleitungen aus Blei geben?

Seit dem 1. Dezember 2013 sind die Grenzwerte drastisch gesunken. Die Abgabe von Trinkwasser, welches den Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Blei überschreitet, ist verboten und ggf. sogar eine Straftat! Vermieter müssen ihre Mieter informieren, wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihnen betriebenen Anlage vorhanden sind. Zudem müssen Hauseigentümer ihre Hausinstallation auf Anordnung des Gesundheitsamts untersuchen lassen. Wird der Grenzwert überschritten, kann das Gesundheitsamt ihn verpflichten, die Ursache der Überschreitung zu beseitigen.

Bleileitungen wurden teilweise noch bis in die Mitte der 70er Jahre verbaut. Seit 1. Dezember 2013 gilt der EU-Grenzwert für Blei von 0,010 mg/l. Zuvor galt 10 Jahre lang eine Übergangszeit mit dem Wert 0,025 mg/l. In der Regel ist die Einhaltung des neuen Wertes mit in Betrieb befindlichen Bleileitungen nicht mehr zu erreichen.

Blei wird vom Körper aufgenommen, verhindert die Blutbildung bei Babys und lagert sich in den Knochen von Erwachsenen ab. Darum gilt seit 1. Dezember 2013 seitens des Eigentümers eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter, wenn Bleileitungen vorhanden sind.

Gegen Blei im Wasser hilft weder ein Filter oder noch es abzukochen. Die Leitungen müssen vom Fachhandwerker ersetzt werden. Da es sich um eine Mangelbeseitigung der Mietsache handelt, darf der Austausch nicht auf die Miete umgelegt werden. Fördermöglichkeiten z. B. über die KfW-Banken bestehen (Quelle: Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage der CDU Nr. 51, Drucksache 17/500).

Die Wasserversorgungsleitungen, die im Verantwortungsbereich von enercity liegen sind übrigens bereits seit Ende 2012 komplett „bleifrei“.

Diese Frage beantwortete enercity profipartner-Mitglied:
Lang heizung + sanitär GmbH · www.lang-heizung-bad.de

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