GModG-Novelle 2026: Was das neue Heizungsgesetz für SHK-Betriebe bedeutet

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Für Handwerksbetriebe und Eigentümer bedeutet das: Die umstrittene 65-Prozent-Regel fällt weg, dafür rückt eine neue „Bio-Treppe“ in den Fokus. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.

 

Das Ende der 65-Prozent-Pflicht und die neue Technologieoffenheit

Die wohl wichtigste Nachricht für das SHK-Handwerk und seine Kunden: Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird mit dem GModG abgeschafft. Stattdessen setzt der Gesetzgeber wieder auf mehr Technologieoffenheit.

Das bedeutet konkret, dass neben Wärmepumpen und Fernwärme auch der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen weiterhin grundsätzlich erlaubt bleibt – im Bestand ohne Einschränkung. Für Neubauten gilt diese Freiheit jedoch nur noch bis Ende 2029: Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle neu errichteten Gebäude den Nullemissionsstandard erfüllen, fossile Heizungen sind im Neubau dann faktisch ausgeschlossen. Für viele Eigentümer von Bestandsgebäuden, die in den vergangenen Monaten aufgrund unklarer politischer Vorgaben Investitionen zurückgehalten haben, schafft das GModG zunächst eine neue Entscheidungsgrundlage.

 

Die „Bio-Treppe“: Steigende Anforderungen an fossile Brennstoffe

Die neu gewonnene Freiheit beim Heizungseinbau ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Das GModG führt eine sogenannte „Bio-Treppe“ ein. Wer sich künftig für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss sicherstellen, dass diese mit einem stetig steigenden Anteil an klimaneutralen Brennstoffen (wie Biogas oder Bioöl) betrieben wird.

 

GModG 2026 · Bio-Treppe
Steigende Anforderungen an fossile Brennstoffe
Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe bei neuen Gas- und Ölheizungen

Ab Jahr
Regelung
Pflichtanteil

Ab 2029
Einstieg Bio-Treppe

15 %

Ab 2035
Erste Erhöhungsstufe

30 %

Ab 2040
Zweite Erhöhungsstufe

60 %

Ab 2045
Klimaneutralität

100 %

Quelle: Entwurf Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Kabinettsbeschluss 13. Mai 2026

 

 

Hinweis: Eine explizite 100-%-Stufe für 2045 ist im GModG-Entwurf nicht enthalten. Das Ziel der vollständigen Klimaneutralität bis 2045 ergibt sich aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz und stellt das übergeordnete politische Ziel dar.

Für Handwerksbetriebe bedeutet dies einen erhöhten Beratungsbedarf. Kunden müssen transparent darüber aufgeklärt werden, dass der Einbau einer fossilen Heizung zwar möglich ist, die Betriebskosten durch die steigenden Quoten für Biogas und die CO2-Bepreisung in Zukunft jedoch deutlich ansteigen können.

 

Auswirkungen auf den Beratungsalltag und die Förderlandschaft

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt die Korrekturen am Gesetz grundsätzlich, warnt jedoch vor der anhaltenden politischen Dauer-Unruhe, die Investitionen bremse. Für SHK-Betriebe im Großraum Hannover heißt das: Die Beratungskompetenz wird zum entscheidenden Faktor.

Es gilt, gemeinsam mit dem Kunden die individuell beste Lösung zu finden – sei es die Wärmepumpe, der Anschluss an das Fernwärmenetz der enercity, eine Hybridheizung oder eine solarthermisch unterstützte Anlage. Dabei sollte auch das Thema Förderung aktiv angesprochen werden: Die KfW-Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen sind derzeit attraktiv, ihre Fortführung über 2026 hinaus ist jedoch politisch nicht gesichert. Wer Kunden hat, die über einen Heizungstausch nachdenken, sollte ihnen raten, den Antrag nicht auf die lange Bank zu schieben.

 

Fazit

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Flexibilität bei der Heizungswahl, verlagert die Verantwortung für die Klimaziele aber stärker auf die Betriebskosten durch die Bio-Treppe. Für eine zukunftssichere Entscheidung ist eine fundierte, gewerkeübergreifende Beratung wichtiger denn je.

 

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